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    Seit 1958 sind wir rund um den Globus für die Wirtschaft und für die Menschen da – überall dort, wo wir gebraucht werden. Wir tragen zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bei, und unsere Finanzierungsinstrumente helfen den Ländern, diese Ziele zu erreichen. Dabei stellen wir sicher, dass unsere Projekte die Menschenrechte wahren.

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    Partnerschaften für Menschenrechte

    Als Bank der Europäischen Union folgen wir den rechtlichen Vorgaben der EU und fördern ihre Ziele. Wir setzen uns dabei für Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit für alle Menschen ein, auch für Minderheiten.

    Wir arbeiten mit Einrichtungen der EU zusammen, um die Menschenrechte in unseren Projekten stärker zu fördern, und kooperieren mit internationalen Finanzinstituten, um unseren Radius zu vergrößern. Wir sind weltweit in Entwicklungsländern aktiv und finanzieren den öffentlichen und den privaten Sektor, damit Volkswirtschaften widerstandsfähiger werden. Wir finanzieren nur Projekte, die die Menschenrechte wahren.

    Wir orientieren uns an internationalen Menschenrechtsgrundsätzen

    Wir sind als einzige Entwicklungsfinanzierungsinstitution an die EU-Charta der Grundrechte gebunden. Unsere Arbeit orientiert sich an internationalen Menschenrechtsgrundsätzen, einschließlich der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation und der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker.

    ©Holly Wilmeth/Getty images

    Für bessere Lebensbedingungen weltweit

    Wie fördern wir die Einhaltung der Menschenrechte?

    To ensure that our investments respect and promote human rights, the European Investment Bank has in place a series of policies, procedures, and practices. To find out more, read our approach to human rights.

    Wir verlangen, dass unsere Kunden die Menschenrechte achten

    Die Menschenrechte sind zentraler Bestandteil der ökologischen und sozialen Anforderungen an unsere Projekte.

    Die Umwelt- und Sozialstandards der EIB verankern die Menschenrechte in unserer Arbeit. Dazu gehören:

    Projekte, die die individuellen Rechte und Freiheiten der Menschen einschränken oder die Menschenrechte verletzen, erhalten keine EIB-Unterstützung.

    Wir verlangen von unseren Kunden, dass sie bei der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung der Projekte, die wir finanzieren, auch die Einhaltung der Menschenrechte prüfen. Die Umwelt- und Sozialstandards der EIB stellen ausdrücklich Anforderungen an Menschenrechtsaspekte.

    Wir prüfen, wie sich unsere Projekte auf die Menschenrechte auswirken

    Jedes Projekt, das wir finanzieren, muss bei der Prüfung seiner Umwelt- und Sozialverträglichkeit auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft werden.

    Wir prüfen das Risiko, die Häufigkeit und die Schwere möglicher Auswirkungen auf die Menschenrechte über den gesamten Projektzyklus hinweg, von der Projektprüfung und Aufnahme vertraglicher Verpflichtungen in unsere Finanzierungsverträge über die Projektüberwachung bis zum Projektabschluss und darüber hinaus.

    Soweit möglich, setzen wir entsprechende Schutzmaßnahmen um. Noch während der Projektprüfung können wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die die Menschenrechtssituation verbessern. Wir folgen einem integrierten Ansatz für die Bewertung und Umsetzung der Menschenrechte.

    Wir berichten transparent über die Einschätzung der ökologischen und sozialen Auswirkungen unserer Projekte. Außerdem veröffentlichen wir für jedes Projekt die wichtigsten Dokumente zu ökologischen und sozialen Aspekten.

    Beispiele für unsere Vorgehensweise

    Im Rahmen ihrer üblichen Projektprüfung kann die Bank Schutz- und andere Maßnahmen ergreifen, falls Projekte mit Blick auf die Menschenrechte eine weitere Überprüfung erfordern. Sie kann:

    • den Projektträger auffordern, zusätzliche Studien oder Schutzmaßnahmen durchzuführen
    • Audits oder Bewertungen der Arbeitsbedingungen verlangen
    • Entwicklungspläne der indigenen Bevölkerung anfordern
    • mögliche Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Krisengebieten überprüfen
    • kontrollieren, ob das Recht auf Privatsphäre und der Datenschutz gewährleistet werden
    • geeignete Vertragspflichten einfügen, darunter Berichts- und Überwachungsanforderungen
    • Auszahlungen stoppen (und das Darlehen gegebenenfalls zurückfordern), bis die Mängel korrigiert wurden
    • ein Projekt aus Gründen der Menschenrechte nicht finanzieren

    Die EIB hilft Projektträgern bei der Einbindung der Stakeholder

    Die Bank hat Leitsätze veröffentlicht, die Projektträger beim Austausch mit Stakeholdern über Umwelt-, Klima- und Sozialrisiken und ‑auswirkungen unterstützen sollen. Die Leitsätze schlagen entsprechende Maßnahmen vor und beinhalten konkrete Empfehlungen, um das Risiko von Repressalien zu verringern.

    Auf der Seite der Menschenrechtsverteidiger

    Die Meinungs- und Denkfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. In vielen Ländern der Welt werden Andersdenkende und Verteidiger der Menschenrechte zunehmend verfolgt. Immer öfter richten sich Gerichtsverfahren gegen öffentliche Teilhabe und besonders gegen Organisationen der Zivilgesellschaft. Für die EIB ist die Möglichkeit, zu Fragen ihrer Tätigkeit eine andere Meinung zu äußern, eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

    Die EIB duldet keine Repressalien, Drohungen, Einschüchterungen, Belästigungen oder Gewalt gegen Verteidiger der Menschenrechte, Umweltaktivisten oder Vertreter indigener Völker, die ihre Meinung zu EIB-finanzierten Projekten äußern. Die Bank nimmt alle Vorwürfe zu Einschüchterung oder Repressalien ernst und geht diesen gegebenenfalls nach.

    Den Bürgerinnen und Bürgern zuhören

    Für uns ist die sinnvolle Einbeziehung von Stakeholdern Eckpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung für alle und grundlegend für die Wahrung der Rechte der betroffenen Menschen, die in internationalen Menschenrechtsnormen verankert sind.

    Unsere Sozial- und Umweltstandards erfordern, dass die Projektträger auf Projektebene ein Beschwerdeverfahren einrichten. Dieses Verfahren ermöglicht es allen Stakeholdern, vor allem auch betroffenen Einzelpersonen und Gruppen, Feedback zu geben, ihre Bedenken zu äußern, Zugang zu Informationen zu erhalten und gegebenenfalls Regressansprüche und Rechtsmittel geltend zu machen.

    Daneben verfügen die Rechenschaftsmechanismen der EIB, wie etwa das Beschwerdeverfahren der EIB-Gruppe oder die Abteilung Betrugsbekämpfung, über Grundsätze und Verfahren, nach denen die Bürgerinnen und Bürger die Bank zur Rechenschaft ziehen und Bedenken bezüglich ihrer Tätigkeit vorbringen können, ohne ihre eigene Sicherheit zu gefährden.

    Praktische Umsetzung

    Wir haben in unserem Engagement für die Menschenrechte große Fortschritte erzielt. Aber es gibt immer noch viel zu tun. Wir wissen, wie schwer es für unsere Kunden oft ist, die Menschenrechte zu schützen, vor allem in einem instabilen Umfeld. Deshalb arbeiten wir hart daran, die Wirkung ihrer und unserer eigenen Arbeit zu verbessern.

    Nach einer breit angelegten Konsultation der Öffentlichkeit verabschiedete die EIB-Gruppe einen neuen Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Er beschreibt erstmals, wie die Gruppe ökologische und soziale Herausforderungen angeht und sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzt.

    Jetzt sind wir noch einen Schritt weiter gegangen: Unser Ansatz zu Menschenrechtsfragen legt dar, wie wir durch unsere Arbeit für die Menschenrechte eintreten. Er basiert nicht nur auf Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Rahmen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit, sondern beantwortet auch Fragen der Zivilgesellschaft und anderer Stakeholder dazu, was die Bank für die Menschenrechte tut.

    Ausgewählte Nachrichten und Storys

    Unsere Projekte verbessern die Lebensbedingungen überall auf der Welt. Unsere neuesten Projekte und Videos

    Die EIB vor Ort

    Wirksame Lösungen für die drängendsten Probleme unserer Zeit