Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen
Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) begegnet rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen mit einer Null-Toleranz-Politik – unabhängig davon, ob eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank involviert sind oder ob das Fehlverhalten im Rahmen geförderter Projekte oder Aktivitäten stattfindet. Die EIB-Gruppe besteht aus der Europäischen Investitionsbank (die EIB oder die Bank) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF).
Die Abteilung Betrugsbekämpfung ist eine unabhängige Abteilung in der EIB-Gruppe. Sie hat als einzige Stelle in der EIB-Gruppe den Auftrag, rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen zu untersuchen.
Rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen umfassen Betrug, Korruption, Kollusion, Nötigung, Behinderung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kontext der Tätigkeit und Projekte der EIB-Gruppe.
Die Abteilung Betrugsbekämpfung soll die Reputation der EIB-Gruppe schützen und finanziellen Schaden verhindern. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf sechs Kernbereiche:
- Beurteilung und gegebenenfalls Untersuchung von Verdachtsfällen.
- Grundsatzinitiativen – um sicherzustellen, dass die EIB-Gruppe über einen soliden Rahmen für die Betrugsbekämpfungspolitik verfügt und die Erkenntnisse aus Untersuchungen in ihre Strategien und Methoden einfließen.
- Proaktive Integritätsprüfungen – um Betrugsfälle oder potenzielle Schwachstellen zu identifizieren.
- Schulungen zur Sensibilisierung gegen Betrug für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EIB-Gruppe.
- Schärfung des Bewusstseins für das Thema rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen im öffentlichen und privaten Sektor.
- Analysen und Informationsbeschaffung zur Unterstützung der fünf vorgenannten Tätigkeitsfelder.
Die EIB-Gruppe fordert jeden auf, Verdachtsfälle rechtswidriger Verhaltensweisen, die mit Aktivitäten oder Projekten der EIB-Gruppe in Zusammenhang stehen, unverzüglich an die Abteilung Betrugsbekämpfung zu melden. Die meisten Untersuchungen werden durch Verdachtsmeldungen ausgelöst. Deshalb sind Meldungen von externen Partnern oder Personen, die an Projekten und Aktivitäten der EIB-Gruppe beteiligt sind, für die EIB-Gruppe besonders wichtig.
Siehe auch Meldung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen an die EIB-Gruppe.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EIB-Gruppe sind verpflichtet, jeden Verdacht auf rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen zu melden, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Zu diesem Zweck hat die EIB eine Whistleblowing-Politik ausgearbeitet. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für alle Dienstleistungserbringer und ermöglicht es ihnen, ihrer Pflicht zur Meldung von Fehlverhalten nachzukommen.
Die wichtigsten Referenzdokumente sind die Betrugsbekämpfungspolitik der EIB, die Betrugsbekämpfungspolitik des EIF und die Untersuchungsverfahren. Diese Unterlagen basieren auf dem Einheitlichen Rahmen der Task Force der internationalen Finanzierungsinstitutionen (IFI) zur Bekämpfung der Korruption, der im September 2006 vereinbart wurde und die Definitionen von Betrug und Korruption sowie die Untersuchungsverfahren für alle IFI vereinheitlicht.
Die Bank hat außerdem Ausschlussverfahren festgelegt, damit sie ihre Betrugsbekämpfungspolitik durchsetzen und rechtswidriges Verhalten besser bekämpfen kann.
Das geschäftliche Handeln der Bank basiert auf europäischen und internationalen Standards und wird durch Integrität und Professionalismus bestimmt. Verhaltenskodexe, ein Leitfaden für die Auftragsvergabe sowie interne Bestimmungen und Regeln einschließlich der Bedingungen und Klauseln in den Finanzierungsverträgen der EIB-Gruppe untermauern diesen Ansatz.
Publikationen
- EIB Group Anti-Fraud Policy
- Tätigkeitsbericht 2020 der Abteilung Betrugsbekämpfung
- EIB Group Code of Conduct
- Die Whistleblowing-Politik der EIB
- Erklärung der Europäischen Investitionsbank zur Korruptionsbekämpfung
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung Betrugsbekämpfung und die Direktion Compliance
- Leitfaden für die Auftragsvergabe von durch die EIB mitfinanzierten Projekten
- Charta der Abteilung Betrugsbekämpfung der EIB
- Bekämpfung von Betrug und Korruption bei Projekten der EIB
- Betrugsbekämpfungspolitik der EIB
- Untersuchungsverfahren