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    ©European Union

    Die Absichtserklärung, die 2008 von der EIB und dem Europäischen Bürgerbeauftragten unterzeichnet wurde, bildet die Grundlage für ein zweistufiges Beschwerdeverfahren: Beschwerden über Projekte, Bestimmungen oder die Tätigkeit der EIB werden zunächst über den Beschwerdemechanismus der EIB bearbeitet. Ist das Ergebnis der Beschwerde nicht zufriedenstellend, kann die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden.

    Mit der Absichtserklärung wollen die EIB und der Europäische Bürgerbeauftragte:

    • Anspruchsgruppen besser vor etwaigen Missständen bei der Tätigkeit der EIB-Gruppe schützen
    • die Effizienz und Effektivität der Untersuchungen des Europäischen Bürgerbeauftragten sicherstellen
    • die Anspruchsgruppen informieren, unter welchen Voraussetzungen der Europäische Bürgerbeauftragte bei Aktivitäten der EIB tätig wird

    „Der Grundpfeiler dieser bürgerorientierten Rechenschaftslegung ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und der EIB-Gruppe. Diese trägt dazu bei, dass die EU-Grundsätze einer guten Verwaltungspraxis auch außerhalb der EU angewendet werden.“

    Roberto Rando, Senior Complaints Officer