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    Der Verwaltungsrat hat die alleinige Befugnis, über die Bereitstellung von Darlehen und Garantien sowie die Aufnahme von Mitteln zu entscheiden. Er sorgt für die ordnungsmäßige Verwaltung der Bank und gewährleistet, dass die Führung der Geschäfte der Bank mit den Verträgen und der Satzung und den allgemeinen Richtlinien des Rates der Gouverneure im Einklang steht. Der Verwaltungsrat besteht aus 28 ordentlichen und 31 stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Gouverneure ernannt; ihre Wiederernennung ist zulässig. Die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission schlagen jeweils ein ordentliches Mitglied zur Ernennung vor. Die stellvertretenden Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten gemäß ihrem Kapitalanteil und der Vereinbarung für ihre Ländergruppe zur Ernennung vorgeschlagen. Ein stellvertretendes Mitglied wird von der Kommission zur Ernennung vorgeschlagen.

    Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachkenntnissen zur Verfügung steht, kann er bis zu sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige (drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder) kooptieren, die an seinen Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen.

    Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gefasst, die mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen. In bestimmten Bereichen sind mindestens 18 Ja-Stimmen erforderlich, die mindestens 68 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen.

    Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt die Präsidentin/der Präsident des Direktoriums oder im Falle einer Verhinderung eine Vizepräsidentin/ein Vizepräsident; die/der Vorsitzende nimmt an Abstimmungen nicht teil.

    Wichtige Informationen:

     

      Verwaltungsratsmitglied Stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied
    Deutschland Judith HERMES

    Susanne BLOMENHOFER
    Hendrik KAELBLE

    Frankreich Claire CHEREMETINSKI Pierre-Marie VOEGELI
    Quentin NAVARO AUBURTIN
    Italien Francesca UTILI Francesca MERCUSA
    Bianca GIANNINI
    Spanien Enrique RUIZ DE VILLA SAIZ Isabel GARAYO ORBE
    Portugal Filipe CARTAXO Rosa CAETANO
    Belgien Hans D’HONDT Vakante Position
    Luxemburg Arsène JACOBY Miguel MARQUES
    Niederlande Robin UYTERLINDE Jan de BOER
    Kroatien Davor ZORIČIĆ Ines ŠPIRIĆ
    Ungarn Levente SIPOS-TOMPA Ildikó ZÁTROK
    Polen Tomasz SKURZEWSKI Maciej TABACZAR
    Dänemark Julie SONNE Morten KLINGE
    Irland Desmond CARVILLE Michael TAGGART
    Griechenland Michael ARGHYROU Charilaos LAMBROPOULOS
    Rumänien Mihai-Calin PRECUP Boni Florinela CUCU
    Estland Martin PÕDER Riina LAIGO
    Lettland Armands EBERHARDS Aija ZITCERE
    Litauen Darius TRAKELIS Jurgita UZIELIENE
    Österreich Karin RYSAVY Christian REININGER
    Finnland Kristina SARJO Anne af URSIN
    Schweden Sara TÄGTSTRÖM Erika CARLSSON
    Bulgarien Metodi METODIEV Gergana BEREMSKA
    Tschechien Petr PAVELEK Radek HŘEBÍK
    Zypern Costas CONSTANTINIDES Eleni PITTA
    Malta Martin SPITERI Joseph LICARI
    Slowenien Aleš ŠKOBERNE Martin ZDOVC
    Slowakei Martina KOBILICOVÁ Peter FRÖHLICH
    Europäische Kommission Elena FLORES GUAL Saila VALTONEN
    Experts Joes LEOPOLD
    Olivier BAILLY
    Esther RECKTENWALD
    Giorgio GOBBI
    Antonio OPORTO
    Isabel RAMOS DE ALMEIDA

    * Die farblichen Unterlegungen in der Tabelle kennzeichnen die verschiedenen Ländergruppen im Verwaltungsrat der EIB.

    Untersucht grundsätzliche Fragen, die sich durch direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen der EIB ergeben.

    Befasst sich mit den Risikogrundsätzen der Bank, einschließlich der für die EIB-Gruppe relevanten Aspekte, und berät den Verwaltungsrat dazu.

    Berät über Vorschläge zum Personalbudget und zu Vergütungsfragen und gibt Empfehlungen ab, um die anschließenden Beratungen und Beschlüsse vorzubereiten.

    Unterbreitet dem Verwaltungsrat unverbindliche Stellungnahmen zu Finanzierungsvorschlägen für Aktivitäten außerhalb der EU.