Der Verwaltungsrat hat die alleinige Befugnis, über die Bereitstellung von Darlehen und Garantien sowie die Aufnahme von Mitteln zu entscheiden. Er sorgt für die ordnungsmäßige Verwaltung der Bank und gewährleistet, dass die Führung der Geschäfte der Bank mit den Verträgen und der Satzung und den allgemeinen Richtlinien des Rates der Gouverneure im Einklang steht. Der Verwaltungsrat besteht aus 28 ordentlichen und 31 stellvertretenden Mitgliedern. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Gouverneure ernannt; ihre Wiederernennung ist zulässig. Die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission schlagen jeweils ein ordentliches Mitglied zur Ernennung vor. Die stellvertretenden Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten gemäß ihrem Kapitalanteil und der Vereinbarung für ihre Ländergruppe zur Ernennung vorgeschlagen. Ein stellvertretendes Mitglied wird von der Kommission zur Ernennung vorgeschlagen.
Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachkenntnissen zur Verfügung steht, kann er bis zu sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige (drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder) kooptieren, die an seinen Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen.
Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gefasst, die mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen. In bestimmten Bereichen sind mindestens 18 Ja-Stimmen erforderlich, die mindestens 68 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt die Präsidentin/der Präsident des Direktoriums oder im Falle einer Verhinderung eine Vizepräsidentin/ein Vizepräsident; die/der Vorsitzende nimmt an Abstimmungen nicht teil.
Wichtige Informationen:
* Die farblichen Unterlegungen in der Tabelle kennzeichnen die verschiedenen Ländergruppen im Verwaltungsrat der EIB.
Untersucht grundsätzliche Fragen, die sich durch direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen der EIB ergeben.
Befasst sich mit den Risikogrundsätzen der Bank, einschließlich der für die EIB-Gruppe relevanten Aspekte, und berät den Verwaltungsrat dazu.
Berät über Vorschläge zum Personalbudget und zu Vergütungsfragen und gibt Empfehlungen ab, um die anschließenden Beratungen und Beschlüsse vorzubereiten.
Unterbreitet dem Verwaltungsrat unverbindliche Stellungnahmen zu Finanzierungsvorschlägen für Aktivitäten außerhalb der EU.