1. Einleitung
Jedes Mitglied der Öffentlichkeit, das von Aktivitäten, Entscheidungen oder Versäumnissen der EIB-Gruppe betroffen ist oder sich davon betroffen fühlt, kann über den Beschwerdemechanismus der EIB eine Beschwerde einreichen. Beschwerden können den Zugang zu Informationen, die Planung oder Durchführung von EIB-finanzierten Projekten oder deren Umwelt- und Sozialauswirkungen betreffen. Sie werden in Form einer Compliance-Prüfung oder in einem kollaborativen Beilegungsverfahren bearbeitet.
Das kollaborative Beilegungsverfahren eignet sich für Beschwerdeführende, die eher an einer praktikablen Lösung für die Zukunft und weniger an der Klärung der Vergangenheit interessiert sind.
Als unabhängige und unparteiische Funktion des Beschwerdemechanismus der EIB-Gruppe führt das Streitbeilegungsteam kollaborative Beilegungsverfahren durch, oft unterstützt von lokalen Moderatorinnen und/oder Mediatoren. Das kollaborative Verfahren wird gemeinsam mit den beteiligten Parteien auf den jeweiligen Fall abgestimmt.
Unser Ziel: ein besseres Verständnis für die Standpunkte der anderen Partei, Aufbau von Vertrauen und Hilfe bei der Einigung auf nachhaltige Lösungen.
2. Unsere Grundsätze
Der Beschwerdemechanismus der EIB und die lokalen Moderatoren führen das Verfahren fair, transparent und vertraulich durch. Die Vertraulichkeit bietet den Parteien die Möglichkeit zum offenen, konstruktiven Dialog in einem geschützten Umfeld. Der genaue Grad der Vertraulichkeit wird mit den Parteien vereinbart.
In allen Stufen der Streitbeilegung ist die Teilnahme freiwillig. Der Dialog zwischen den Parteien ist zukunftsgerichtet und lösungsorientiert.
Die beteiligten Parteien (Gemeinschaften, EIB-Mitarbeitende, Projektträger oder Vertreter des öffentlichen Sektors) bekommen ein Forum, um ihre Meinung zu äußern und Lösungen zu finden. Sie sollten sich aktiv beteiligen und Verantwortung für den Prozess übernehmen.
3. Was wir für Sie tun können
Das Streitbeilegungsteam der EIB und unsere lokalen Moderatorinnen fördern die Verständigung zwischen den Streitparteien:
- Wir organisieren Treffen mit den und für die Parteien, damit sie Informationen austauschen und mehr Verständnis füreinander entwickeln. Bei den Treffen stellen wir sicher, dass der Dialog konstruktiv und lösungsorientiert bleibt. Wir helfen auch, Sprachbarrieren zu überwinden, und gewährleisten, dass vom Projekt betroffene vulnerable Personen oder Gruppen gleichermaßen vertreten sind.
- Wir können mit den Parteien einen gemeinsamen Vor-Ort-Besuch organisieren, um Angaben zu den Auswirkungen eines Projekts nachzuprüfen.
- Bei Bedarf organisieren wir eine formelle Mediation. In diesem Fall schlagen die Mediatoren eine Vorgehensweise vor und einigen sich mit den Parteien darauf.
4. Wie Sie eine Beschwerde einreichen
Beschwerden können in einer beliebigen Amtssprache der EU über das Online-Beschwerdeformular oder per E-Mail, Fax oder Post an den Beschwerdemechanismus oder an ein Außenbüro der EIB-Gruppe eingereicht werden. Nach Möglichkeit werden die Beschwerden in der Amtssprache des Projektlandes bearbeitet. In Ihrer Beschwerde können Sie angeben, ob Sie zu einem kollaborativen Beilegungsverfahren bereit sind.
5. Wie es weitergeht
1) Erfassung der Beschwerde
Zunächst wird geprüft, ob die Beschwerde zulässig ist. Wir bearbeiten keine Beschwerden, die
- anonym eingereicht werden
- Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Verhaltensweisen1 betreffen
- auf ein Projekt zurückgehen, das nicht von der EIB-Gruppe finanziert wird
- die Auftragsvergabe2 für ein Projekt betreffen
- Falls nötig, bitten wir Sie um weitere Informationen
- Auf Wunsch behandeln wir Ihre Beschwerde vertraulich
- Wir bestätigen Ihnen per E-Mail oder Post, ob Ihre Beschwerde zulässig ist
2) Erste Beurteilung
- Wir klären den genauen Umfang Ihrer Beschwerde und den Kontext des Projekts sowie die Auswirkungen auf Sie und Ihre Beschwerde.
- Für weitere Informationen kontaktieren wir Sie per E-Mail, oder unser Team besucht Sie und andere Beteiligte vor Ort.
- In einem Erstbeurteilungsbericht erläutern wir die Konfliktpunkte und die Positionen der Parteien und schlagen weitere Schritte vor, um eine beiderseitig akzeptable Lösung zu finden.
- Gegebenenfalls enthält der Bericht Empfehlungen zur Streitbeilegung im kollaborativen Verfahren.
- Wir leiten den Bericht an Sie und die anderen Beteiligten weiter und veröffentlichen ihn auf der Website des Beschwerdemechanismus, außer wenn Sie eine vertrauliche Behandlung gewünscht haben.
3) Vorbereitung
Wir helfen den Parteien zu entscheiden,
- wer an der Streitbeilegung teilnehmen soll
- wie das Verfahren ablaufen soll (wer, wo, wann)
- welche Grundregeln gelten
- welche Informationen vertraulich sind und welche veröffentlicht werden können
- ob zusätzliche Hilfe benötigt wird (z. B. Expertinnen, Übersetzer, Verhandlungstrainings, lokale Moderatorinnen, weitere Informationen)
In einem formellen Mediationsverfahren unterzeichnen die Parteien vor dem ersten Treffen eine Mediationsvereinbarung. Darin sind neben den Grundregeln normalerweise auch Angaben zur Vertraulichkeit festgehalten.
4) Kollaboratives Beilegungsverfahren
Wir organisieren das Verfahren, begleiten die Parteien und moderieren ihre Kommunikation. Außerdem helfen wir ihnen, die Sichtweisen, Standpunkte und Interessen der jeweils anderen Seite zu verstehen. Kommt kein Dialog zwischen den Parteien zustande, übernehmen wir eine Vermittlerrolle, indem wir vorhandene Informationen wie Studien oder Berichte nutzen.
Wir erlegen keine Lösungen auf, sondern helfen den Parteien, selbst eine Einigung zu erzielen. Wir bleiben unparteiisch und unabhängig und arbeiten in der Regel mit lokalen Moderatoren und Übersetzerinnen zusammen. Die Mediation kann informell oder formell erfolgen.
Alle Parteien arbeiten offen und ehrlich auf eine vollständige oder teilweise Einigung hin, die in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten wird.
Anschließend werden das Beilegungsverfahren und seine Ergebnisse in einem Streitbeilegungsbericht zusammengefasst, der an die Parteien weitergeleitet und auf der Website des Beschwerdemechanismus3 veröffentlicht wird. Der Bericht beschreibt das kollaborative Beilegungsverfahren, die Vereinbarung und die konkreten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung.
Wenn uns die Parteien nicht bitten, die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu überwachen (weil sie vielleicht eine andere Stelle damit betrauen wollen), endet unsere Beteiligung mit der Veröffentlichung des Berichts.
5) Monitoring
Falls die Parteien in ihrer Vergleichsvereinbarung bestimmte Maßnahmen beschließen oder Verpflichtungen eingehen, können wir deren Umsetzung überwachen und in Monitoringberichten zusammenfassen. Unsere Beteiligung endet mit der vollen Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
Für weitere Informationen:
- Die Abteilung Betrugsbekämpfung der EIB befasst sich mit allen Verdachtsmeldungen zu rechtswidrigen Verhaltensweisen und Handlungen, die Beschäftigte der EIB-Gruppe oder ihre Projekte und Aktivitäten betreffen. Dazu gehören Betrug, Korruption, heimliche Absprachen, Nötigung, Behinderung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Verdachtsmeldungen richten Sie an investigations@eib.org.
- Auftragsvergabebeschwerden richten Sie an procurementcomplaints@eib.org.
- https://www.eib.org/de/about/accountability/complaints/cases