Hintergrund
Die Bank hat einen Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden, der Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten nachgeht. Der Ausschuss prüft die Position der EIB zu eingegangenen Beschwerden über die Auftragsvergabe für Bauarbeiten, Lieferungen und Beratungsleistungen bei Projekten, die die Bank finanziert.
Mehr dazu im Leitfaden für die Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten
Verfahren für Beschwerden über die Auftragsvergabe bei EIB-finanzierten Projekten
Beschwerdeberechtigt sind alle (in der Regel Bieter und potenzielle Bieter), die ein Interesse an einem bestimmten Auftrag haben oder hatten und denen durch einen mutmaßlichen Verstoß gegen den Vergabeleitfaden ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Beschwerdeführende können die Entscheidung der Bank, dass ein Vergabeverfahren ihrem Leitfaden für die Auftragsvergabe entspricht, anfechten.
Beschwerden über mutmaßlich rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren werden von den zuständigen Abteilungen der EIB gemäß ihrer Betrugsbekämpfungspolitik bearbeitet.
Beschwerdeführende sollten ihre Beschwerden möglichst vor Ablauf der Stillhaltefrist einreichen, d. h. in der Zeit zwischen dem Beschluss der EIB, keine Einwände gegen die Auftragsvergabe zu erheben, und der Vertragsunterzeichnung.
Beschwerdeführende sollten das nachstehende Beschwerdeformular verwenden. Dem Formular können weitere Dokumente beigefügt werden.
Formular in Deutsch, Englisch oder Französisch
Bei der Prüfung von Beschwerden über die Auftragsvergabe verarbeitet die EIB personenbezogene Daten. Dies können personenbezogene Daten von Personen sein, die selbst Beschwerdeführende sind oder im Auftrag sich beschwerender Unternehmen handeln.
Weitere Informationen
Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden – Jahresbericht 2023
Der Bericht informiert über die Beschwerden, die 2023 eingingen und bearbeitet wurden
Leitfaden für die Auftragsvergabe von durch die EIB mitfinanzierten Projekten
Der vorliegende Leitfaden für die Auftragsvergabe soll Projektträger über die Regelungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen informieren, wenn diese Aufträge vollständig oder teilweise von der Europäischen Investitionsbank (die „Bank“ oder die „EIB“) finanziert werden oder mit Darlehen, für die die Bank eine Garantie stellt.
Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden – Jahresbericht 2022
Der Bericht informiert über die Beschwerden, die 2022 eingingen und bearbeitet wurden, und über die Tätigkeit des Ausschusses.