Die Europäische Investitionsbank hat einen Rahmen geschaffen, um sicherzustellen, dass ihre Projekte – sei es in den Bereichen Energie, Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft – den Zielen des Pariser Abkommens entsprechen. Das ist der Zweck des Klimabank-Fahrplans.
Um diesen Rahmen zu vervollständigen, müssen wir uns auch die Aktivitäten unserer Kunden jenseits dieser Projekte anschauen. Sollte die Bank etwa ein klimafreundliches Projekt wie einen Solarpark unterstützen, wenn das Unternehmen auch in klimaschädliche Vorhaben wie ein Kohlekraftwerk investiert? Wie können wir unseren Kunden bei der Umstellung auf saubere Verfahren helfen?
Dies ist der nächste Schritt, um das Pariser Abkommen zum Erfolg zu führen. Nach dem Abkommen müssen alle Unterzeichner dafür sorgen, dass ihre „Finanzflüsse zu weniger Treibhausgasemissionen und einer klimaresilienten Entwicklung beitragen.“
Wir haben einen neuen Ansatz für die Paris-Ausrichtung von Geschäftspartnern eingeführt. Er gilt für große Unternehmen in emissionsintensiven Sektoren und für große Finanzinstitute. In Anlehnung an die Verordnungen der Europäischen Union müssen große Unternehmen ihre Anpassungspläne offenlegen, einschließlich eines mittelfristigen CO2-Emissionsziels. In ihren Plänen sollten sie auch beschreiben, wie sie sich zukünftig gegen den Klimawandel wappnen wollen. Die EIB wird ihre Kunden bei der Erstellung und Veröffentlichung dieser Pläne unterstützen.
Dieser allgemeine Ansatz – basierend auf Offenlegung – ist sehr wirkungsvoll. Aber er braucht auch eine Grenze für Unternehmen, die in nicht Paris-konforme, emissionsintensive Aktivitäten investieren. Generell wird die EIB keine – auch keine klimafreundlichen – Projekte von Unternehmen fördern, die den Bau neuer Kohlekraftwerke oder Kohlebergwerke oder die Zerstörung von Kohlenstoffsenken vorsehen.
Im Erdölsektor bedeutet das: Wenn die Firmen sich nicht dazu verpflichten, die Förderung allmählich zu reduzieren, oder wenn sie weiterhin nicht Paris-konformen Aktivitäten nachgehen, wird die Bank mit ihnen nur bei hochinnovativen, klimafreundlichen Projekten zusammenarbeiten. Dazu zählen etwa die Kohlenstoffabscheidung und -bindung, grüner Wasserstoff, innovative Biokraftstoffe oder schwimmende Offshore-Windkraftanlagen.