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    Bonitätsverbesserung bei Projektfinanzierungen

    Nachrangige Finanzierungen, Garantien mit und ohne weitere Mittelbereitstellung sowie vorsorgliche Kreditlinien zur Verbesserung der Kreditqualität/Bonitätseinstufung des vorrangigen Fremdkapitals. Bonitätsverbesserungen können institutionelle Anleger dazu bewegen, private Mittel bereitzustellen, oder den Zugang zu Bankfinanzierungen erleichtern.

     

    Ratingverbesserung

    Verbessert die Kreditqualität/Bonitätseinstufung und damit die Absicherung des vorrangigen Fremdkapitals. Das macht Projekte für weitere Investoren attraktiv.

     

    Maßgeschneiderte Finanzierung

    Die Absicherung ist auf den Projektbedarf zugeschnitten und kann auch die Bauphase einschließen.

     

    Projektunterstützung

    Wir bringen unsere Erfahrung in der finanziellen und technischen Vorbereitung von Projekten ein.

     

    Signalwirkung

    Die Finanzierung durch die EIB gilt oftmals als Gütesiegel. Das hilft, weitere Investoren für Projekte zu gewinnen.

    Wer ist förderfähig

    Zweckgesellschaften für Projektfinanzierungen (auch PPPs und Konzessionsmodelle)

    Was ist förderfähig

    Bonitätsverbesserungen sind für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten vorgesehen. Die Mittel müssen zweckgebunden für die Projekte eingesetzt werden, und die projektbezogenen Aufwendungen und Erträge müssen in den Büchern der Projektträger separat geführt werden.

    Bonitätsverbesserungen mit Mittelbereitstellung bieten wir in Form nachrangiger Anleihe-/Darlehenstranchen an – mit einem festen Tilgungsplan, der sich am Tilgungsprofil des vorrangigen Fremdkapitals orientiert.

    Bonitätsverbesserungen ohne Mittelbereitstellung sind unwiderrufliche, unbedingte Garantien. Hierzu wird eine revolvierende, auf erstes Anfordern zahlbare Garantie in Form eines Akkreditivs oder eines vergleichbaren Instruments gestellt.

    Die Bank prüft die Förderfähigkeit des jeweiligen Projekts, seine volkswirtschaftliche und soziale Tragfähigkeit, (falls relevant) die Auftragsvergabe und Konzessionsvereinbarung, mit der Struktur verbundene Kreditrisiken sowie finanzielle und rechtliche Aspekte der Anleiheemission. Wir erwarten eine angemessene finanzielle Infrastruktur, einschließlich Einstufung durch eine Ratingagentur (bei Bonitätsverbesserung für Projektanleihen) und geeignete Präzedenzfälle/Rechtsrahmen. Die Garantie deckt höchstens 200 Millionen Euro oder 20 Prozent des Nominalbetrags der vorrangigen Anleihe ab, deren Bonität verbessert wird.

    Hier finden Sie Informationen zu Konditionen, der regionalen Abdeckung und sonstigen Bedingungen. Je nach Projekt kommt auch eine Finanzierung im Rahmen unserer Mandate oder aus Mitteln Dritter in Betracht.

    Finanzierungsmöglichkeiten

    • Bonitätsverbesserung bei Projektanleihen
    • Bonitätsverbesserung bei vorrangigen Darlehen

    Projektzyklus

    Ein EIB-finanziertes Projekt durchläuft normalerweise sieben Phasen: Vorschlag, Prüfung, Genehmigung, Unterzeichnung, Auszahlung, Überwachung/Berichterstattung und Rückzahlung.