Der Beschwerdemechanismus (EIB-CM) ist ein Instrument der bürgerorientierten Rechenschaftslegung der EIB-Gruppe. Wir hören Ihnen zu, wenn Sie Bedenken wegen eines Projekts, einer Leitlinie oder einer Maßnahme der EIB-Gruppe haben, und ermöglichen Ihnen, Ihr Beschwerderecht wahrzunehmen. Neben seinen Kernaufgaben koordiniert der EIB-CM auch Beschwerden, die beim Europäischen Bürgerbeauftragten über die Arbeit der EIB eingehen. Außerdem bietet der EIB-CM regelmäßig Kommunikations- und Informationsveranstaltungen an.
Unser Auftrag lautet, mit der Untersuchung von Beschwerden sicherzustellen, dass die EIB-Gruppe ihre internen Leitlinien und Verfahren einhält. Wenn das nicht der Fall ist, schlagen wir Abhilfen vor. Wir ermöglichen auch alternative und präventive Streitbeilegungen zwischen Beschwerdeführenden und der EIB-Gruppe. Außerdem unterstützen wir die EIB-Gruppe beim gemeinsamen Ziel einer guten Verwaltung, indem wir Empfehlungen aussprechen.
Die Beschwerden, die beim Beschwerdeteam über Projekte der EIB-Gruppe eingehen, betreffen beispielsweise:
- Umweltschäden
- Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit
- Unfreiwillige Umsiedlungen
Wir helfen auch Beschwerdeführenden, die anderweitig von Aktivitäten der EIB-Gruppe betroffen sind. So könnte ihnen der Zugang zu Informationen verwehrt worden sein, oder sie wurden zu Projekten und Leitlinien nicht genügend konsultiert.
Unser Grundsatz ist es, so früh wie möglich auf die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zu reagieren. Wir wollen, dass unsere Leitlinien, Projekte und Aktivitäten den strengsten Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards genügen, und wir wollen faire und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten.
1. Compliance-Prüfung
Im Beschwerdemechanismus untersuchen wir Beschwerden und prüfen, ob die EIB-Gruppe mit ihren Handlungen oder Entscheidungen gegen interne Leitlinien, Standards und Verfahren oder anwendbares Recht verstoßen hat. In der Compliance-Prüfung stellen wir fest, ob die Vorwürfe begründet sind und ob sich aus den Beschwerden weitere relevante Sachverhalte ergeben.
Wir prüfen die Auskünfte der Beschwerdeführenden, die interne Dokumentation der EIB-Gruppe und die relevanten Leitlinien und Rechtsrahmen. Wir organisieren auch Treffen mit den Beschwerdeführenden, Beschäftigten der EIB-Gruppe und anderen Beteiligten oder informieren uns bei Projektbesuchen vor Ort.
Unsere Erkenntnisse veröffentlichen wir in einem Bericht. Gegebenenfalls sprechen wir Empfehlungen aus, wie die Beschwerde beigelegt werden kann.
2. Streitbeilegung/Mediation
Als unabhängige und unparteiische Funktion des Beschwerdemechanismus organisiert das Streitbeilegungsteam kollaborative Beilegungsverfahren. Dabei wird es oft von lokalen Moderatorinnen und/oder Mediatoren unterstützt. Das kollaborative Verfahren wird in Absprache mit den beteiligten Parteien auf den jeweiligen Fall abgestimmt. Unser Ziel: ein besseres Verständnis für die Standpunkte der anderen Partei, Aufbau von Vertrauen und Hilfe bei der Einigung auf nachhaltige Lösungen. Mediation ist eine Form der Streitbeilegung, bei der Vertreter jeder Partei miteinander sprechen und verhandeln, unterstützt durch unabhängige Mediatorinnen, die den Prozess steuern. Die Mediatoren bleiben unparteiisch und erlegen keine Lösungen auf.
3. Beratung
Aus den Beschwerden, die bei uns eingehen, ergeben sich wertvolle Erkenntnisse und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten bei der EIB. Neben den Empfehlungen zur Klärung der einzelnen Fälle beraten wir das Management auch zu systemischen Fragen. Gegebenenfalls beraten wir zu weiteren Themen, die sich während einer Untersuchung ergeben.
Beispielsweise können wir das Management bei der Erarbeitung besserer Umwelt- oder Sozialleitlinien und/oder Verfahren unterstützen, wenn sich herausgestellt hat, dass diese die Menschen und die Umwelt bei der Durchführung eines Projekts nicht angemessen schützen konnten.
4. Monitoring
Wir überwachen bereits abgeschlossene Beschwerden, damit von der EIB-Gruppe und/oder dem Projektträger vereinbarte Folgemaßnahmen auch umgesetzt werden. So stellen wir sicher, dass Beschwerden zufriedenstellend und in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden.
Das Monitoring beginnt nach Abschluss eines Falls. Dabei wird genügend Zeit vorgesehen, damit die erforderlichen Maßnahmen und Änderungen umgesetzt werden können. Allerdings werden nur die risikoreicheren und sensibleren Fälle überwacht. Es können sich jedoch alle Beschwerdeführenden an den Beschwerdemechanismus wenden, falls nach Abschluss eines Falles noch Fragen auftreten.
Der Beschwerdemechanismus befasst sich mit Beschwerden, die die gesamte EIB-Gruppe betreffen, also die Europäische Investitionsbank (EIB), den Europäischen Investitionsfonds (EIF) und deren Mandate.
Unser Ansatz
Der Beschwerdemechanismus bietet der Öffentlichkeit eine Möglichkeit, Rechenschaft zu verlangen. Er beruht auf den folgenden Grundsätzen.
Weitere InformationenUnser Team
Unser Team im Beschwerdemechanismus verfügt über breites Know-how etwa in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Governance und Finanzen.
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