Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich können Sie sich bewerben, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.
Bei uns gibt es kein Quotensystem. Dennoch wollen wir in Einklang mit Artikel 11 Absatz 7 unserer Satzungerreichen, dass die Nationalitäten der EU-Länder in der Bank ausgewogen vertreten sind.
Von dieser Regelung ausgenommen sind nur unsere Stellen für einheimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Außenbüro außerhalb der EU.
Im Zusammenhang mit dem Fonds für finanzielle Inklusion für Länder der Regionen Naher Osten und Nordafrika (MENA) sowie Afrika, Karibik und Pazifik (ACP) bieten wir unter Umständen auch jedes Jahr Trainee-Stellen an.
Sprachen
Englisch und Französisch sind unsere offiziellen Arbeitssprachen, die Sie daher möglichst beide beherrschen sollten.
Wenn Sie eine der Sprachen fließend sprechen (meist ist dies Englisch), in der anderen Sprache jedoch nicht das geforderte Mindestniveau (*) erreichen, können Sie trotzdem eingestellt werden. Sie müssen sich dann allerdings in der zweiten Sprache verbessern. Dabei helfen wir Ihnen.
Für einige Positionen kann die Beherrschung einer dritten Sprache erforderlich sein. Die jeweils geforderten Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
* Wir fordern keine verhandlungssicheren Sprachkenntnisse, sondern ein Niveau, das in etwa der Stufe B1/2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
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